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ABWESENHEITSGEBOTE: HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
- Was ist ein Abwesenheitsgebot? Wie funktioniert das Bieten per Abwesenheitsgebot? [Answer]Ein Abwesenheitsgebot ist ein Gebot, das in Abwesenheit des Bietenden erfolgt. Es ist eine bequeme Option für Personen, die am Auktionstag nicht verfügbar sind, um vor Ort oder online mitzubieten. Abwesenheitsgebote erleichtern auch das Bieten auf zwei verschiedene Objekte, die simultan verkauft werden. Wenn Sie ein Abwesenheitsgebot tätigen, bieten wir an Ihrer Stelle bis zu einschließlich dem Betrag, den Sie als Grenze festgelegt haben. Sie können Abwesenheitsgebote tätigen, indem Sie das Auktionsgelände direkt kontaktieren (telefonisch oder persönlich). Ihre Gebote werden in unser elektronisches Auktionsverarbeitungssystem eingepflegt, womit nach bestem Bemühen sichergestellt ist, dass Ihre Gebote zügig und präzise zwischen unseren Auktionatoren, Angestellten und Verwaltungskräften übermittelt wird.
- Wie kann ich sicher sein, dass ich nicht zuviel bezahle, wenn ich ein Abwesenheitsgebot hinterlege? [Answer] Um das Bieten über Abwesenheitsgebot so fair wie möglich zu gestalten, beginnen wir das Bieten niemals mit einem Abwesenheitsgebot – es sei denn, für ein Objekt wurden zwei oder mehr Abwesenheitsgebote hinterlegt. Der Auktionator akzeptiert stets das Erstgebot von einem Teilnehmer, der vor Ort oder online bietet. Dann akzeptiert er Ihr Abwesenheitsgebot bei der nächsten Gebotserhöhung. Wir bieten dann an Ihrer Stelle weiter, bis das Gebot eines anderen Bieters Ihr Höchstgebot überschreitet bzw. bis die anderen Bieter keine Gebote mehr abgeben und Sie damit der Höchstbietende sind. Wir platzieren Abwesenheitsgebote immer bei der nächsten Gebotserhöhung, so dass Sie sicher sein können, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie es müssten, wenn Sie live und persönlich mitbieten würden.
- Wie kann ich ein Abwesenheitsgebot abgeben? [Answer] Die Hinterlegung von Abwesenheitsgeboten ist ganz einfach: Rufen Sie das Auktionsgelände an oder besuchen Sie den Registrierungsschalter auf dem Gelände. Wenn Sie Ihr Abwesenheitsgebot telefonisch abgeben, faxen wir Ihnen ein Abwesenheitsgebotsformular und eine Bieterregistrierungsvereinbarung zu. Sobald Sie Formular und Vereinbarung ausgefüllt und unterzeichnet haben, faxen Sie beides an uns zurück, um Ihr Gebot abzugeben. Je nach höherem Betrag müssen Sie eine erstattungsfähige Kaution in Höhe von 25 % des Abwesenheitsgebots bzw. 10.000 in der Auktionswährung (1.000.000 Yen in Japan) hinterlegen.
- Wann kann ich ein Abwesenheitsgebot abgeben? [Answer] Sie können ein Abwesenheitsgebote abgeben, sobald eine Auktion katalogisiert wurde (sobald den Auktionsobjekten also Lot-Nummern zugewiesen wurden – üblicherweise zwei bis fünf Tage vor der Auktion). Um sicherzustellen, dass Sie kein Objekt verpassen, das Sie kaufen möchten, empfehlen wir, Abwesenheitsgebote spätestens am Tag vor der Auktion abzugeben, auch wenn wir sie am Auktionstag noch annehmen. Bitte beachten Sie, dass wir nicht für die Einreichung Ihres Abwesenheitsgebots garantieren. Wir tun unser Möglichstes, um Abwesenheitsgebote zu bearbeiten und einzureichen; bitte beachten Sie, dass alle Abwesenheitsgebote „nach besten Kräften“ bearbeitet werden.
- Ist die Abgabe von Abwesenheitsgeboten kostenpflichtig? [Answer] Für die Zahlungsbedingungen und Gebühren spielt es keine Rolle, ob Sie vor Ort, online oder per Abwesenheitsgebot bieten. Die Registrierung und die Abgabe von Abwesenheitsgeboten sind kostenlos. Allerdings kann eine erstattungspflichtige Kaution anfallen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Informationen zu Kautionen und Zahlungen bei den Auktionsdetails auf unserer Website.
- Gibt es einen Minimal- oder Maximalbetrag, bis zu dem ich bieten kann? [Answer] Das Mindestgebot für Gebote über einen telefonischen Gebotsassistenten beträgt 10.000 Währungseinheiten (in der jeweiligen Auktionswährung bzw. 1.000.000 Yen in Japan). Wird die Gebotsannahme jedoch zu einem niedrigeren Preis beendet, zahlen Sie nur diesen niedrigeren Preis. Es gibt keinen Maximalbetrag, bis zu dem Sie bieten können.
Abwesenheitsgebote müssen in den nachstehenden Stufen erfolgen (in der Auktionswährung):
Gültige Gebotsbeträge: Stufen: 10.000 - 25.000 500 25.000 - 150.000 1.000 oder 2.500 150.000 - 300.000 2.500 300,000 - 1.000.000 5.000 Über 1.000.000 10.000
Die Gebotsschritte für Auktionen in Japan entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Verkaufstagskatalog. - Muss ich eine Kaution hinterlegen, wenn ich ein Abwesenheitsgebot abgebe? [Answer] Wenn Sie Ihr Abwesenheitsgebot telefonisch abgeben, müssen Sie je nach höherem Betrag eine erstattungsfähige Kaution in Höhe von 25 % des Abwesenheitsgebots bzw. 10.000 in der Auktionswährung (1.000.000 Yen in Japan) hinterlegen. Wir können keine Abwesenheitsgebote akzeptieren, solange wir die erstattungsfähige Kaution nicht erhalten haben. Wenn Sie sich auf dem Auktionsgelände registrieren und dort auch persönlich Ihr Abwesenheitsgebot abgeben, gelten die üblichen Kautionsbedingungen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Kautionen und Zahlungen. - Wie erfahre ich, ob ich den Zuschlag für ein Objekt erhalten habe? [Answer] Wenn Sie Ihr Abwesenheitsgebot telefonisch abgegeben haben, kontaktieren wir Sie telefonisch, um Sie über den Kaufpreis zu informieren. Wenn Sie gerne schneller informiert wären, besuchen Sie den Registrierungsschalter auf dem Auktionsgelände oder rufen Sie im Auktionsgelände an. Unsere Mitarbeiter können Ihnen praktisch sofort mitteilen, ob Sie den Zuschlag erhalten haben.
- Wie zahle ich meine Abwesenheitsgebotskäufe? [Answer] Sie können Ihre Auktionseinkäufe persönlich auf dem Auktionsgelände bezahlen, außerdem bei den meisten Auktionen von Ritchie Bros online ) per Kreditkarte (über unseren Online-Zahlungsservice) und per Überweisung. Die Zahlungsoptionen variieren je nach Auktionsgelände. Hier finden Sie weitere Informationen zu Kautionen und Zahlungen.
Wir empfehlen Ihnen, eine Zusammenfassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Abwesenheitsgebote zu lesen.