Wir tun, was in unserer Macht steht, um unsere Auktionen fair und transparent zu gestalten. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch, bevor Sie mitbieten oder kaufen.

Registrierung und Kaution

Die Registrierung als Bieter ist kostenlos. Es kann allerdings eine erstattungsfähige Kaution anfallen. Beachten Sie, dass Sie einen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Reisepass) benötigen, wenn Sie sich auf dem Auktionsgelände registrieren.

Es gibt keine Mindestpreise

Jede Maschine wird am Auktionstag an den Höchstbietenden verkauft. Es gibt keine Mindestgebote oder Mindestpreise. Es ist den Eigentümern nicht gestattet, auf Maschinen oder Equipment zu bieten, das sie selbst verkaufen. Gebote sind unwiderruflich und alle Verkäufe sind endgültig. Wenn der Auktionator verkündet, dass eine Maschine verkauft wurde, und Sie der Höchstbietende sind, sind Sie der neue Eigentümer.

Alles wird verkauft, „wie es ist und wo es ist"

Wir empfehlen den Besuch unserer Yards, um alle Maschinen, die Sie kaufen möchten, vorher zu prüfen. Sie können auch jemanden damit beauftragen die Inspektionen für Sie vorzunehmen.

Verwaltungsgebühren für Käufer

Bitte beachten Sie: Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 wurde die Struktur unserer Transaktionsgebühren angepasst. Für jedes gekaufte Los wird eine Transaktionsgebühr in folgender Höhe erhoben:

Kanada

  • Außer wie unten angegeben, wird für jedes gekaufte Los eine Transaktionsgebühr in folgender Höhe erhoben: (a) 10 % auf alle Lose, die für 12.000 CAD oder weniger verkauft werden, mit einer Mindestgebühr von 100 CAD pro Los, (b) 4,85 % auf alle Lose, die zwischen 12.000 und 75.000 CAD verkauft werden, bei einer Mindestgebühr von 1.200 CAD pro Los oder (c) 3.638 CAD auf alle Lose, die für mehr als 75.000 CAD verkauft werden.
  • Unabhängig davon, ob Sie online oder persönlich bieten, wird bei Auktionen auf Farmen für jedes gekaufte Stück Land eine Transaktionsgebühr in folgender Höhe fällig: (a) 10 % auf alle Lose, die für 12.000 CAD oder weniger verkauft werden, (b) 3,85 % auf alle Lose, die für mehr als 12.000 bis 40.000 CAD verkauft werden, bei einer Mindestgebühr von 1.200 CAD pro Los oder (c) 1.540 CAD auf alle Lose, die für mehr als 40.000 CAD verkauft werden.

USA und Mexiko

  • Für jedes gekaufte Los wird eine Transaktionsgebühr in folgender Höhe erhoben: (a) 10 % auf alle Lose, die für 12.000 USD oder weniger verkauft werden, mit einer Mindestgebühr von 100 USD pro Los, (b) 4,85 % auf alle Lose, die für mehr als 12.000 bis 75.000 USD verkauft werden, bei einer Mindestgebühr von 1.200 USD pro Los oder (c) 3.638 USD auf alle Lose, die für mehr als 75.000 USD verkauft werden.

Europa und Naher Osten (außer Großbritannien)

  • Für jedes gekaufte Los wird eine Transaktionsgebühr in folgender Höhe erhoben: (a) 10 % auf alle Lose, die für 12.000 € oder weniger verkauft werden, mit einer Mindestgebühr von 100 pro Los, (b) 4,85 % auf alle Lose, die für mehr als 12.000 bis 75.000 € verkauft werden, bei einer Mindestgebühr von 1.200 € pro Los oder (c) 3.638 € auf alle Lose, die für mehr als 75.000 verkauft werden (in der Auktionswährung).

Großbritannien

  • 10 % auf alle Lose, die für 6500 GBP oder weniger verkauft werden (b) für Lose, die für mehr als 6500 GBP verkauft werden, 650 GBP plus 2,35 % auf solche Beträge über 6500 GBP.

Australien und Neuseeland

  • 7,5 % des Verkaufspreises mit einer Mindestgebühr von 100 pro Los in der Auktionswährung.

Japan

  • (a)10 % auf alle Lose, die für 1.000.000 JPY oder weniger verkauft werden, mit einer Mindestgebühr von 10.000 JPY pro Los, oder (b) 4,85 % auf alle Lose, die für mehr als 1.000.000 bis 3.400.000 JPY verkauft werden, mit einer Mindestgebühr von 100.000 JPY pro Los oder (c) 164.900 JPY auf alle Lose, die für mehr als 3.400.000 JPY verkauft werden.

Die Transaktionsgebühr gilt für vor-Ort-, Online- und Proxy-Käufe.

Für alle Lose mit Titel in den USA und Kanada wird eine Verwaltungsgebühr für die Dokumente erhoben.

Zahlung und Abholung

Alle Käufe müssen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Auktionsende vollständig bezahlt werden.
Barzahlung wird nicht akzeptiert. Bitte zahlen Sie nur von demselben Konto, von dem Sie den Kauf getätigt haben.
Käufer können ihre Maschinen erst dann vom Auktionsgelände abholen, wenn diese vollständig bezahlt wurden.
Wenn Ritchie Bros. nicht in der Lage ist, klare Eigentumsverhältnisse für die Käufe zu garantieren, hat der Käufer Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Lesen Sie die allgemeinen Bedingungen für das Bieten

Diese Informationen werden als Übersicht bereitgestellt. Wenn Sie sich an einer Auktion beteiligen, müssen Sie vor der Teilnahme die vollständigen Bedingungen lesen und akzeptieren. Sie finden diese in Ihrem Listenkatalog und beim Beitreten der Auktion im Internet. Lesen Sie die vollständigen allgemeinen Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie an unseren Auktionen teilnehmen.

Zusätzliche Erläuterungen

Umsatzsteuer (USt.)

USt. und ggf. ZÖLLE UND ANDERE ABGABEN OBLIEGEN DEM KÄUFER. Die folgenden Regelungen gelten für Käufe auf Auktionen, die an Standorten innerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden.

Umsatzsteuer fällt unter folgenden Umständen an:

  1. Für Objekte die in dem Land verbleiben, in dem die Auktion stattfindet
  2. Für Unternehmen, die in dem Land ansässig sind, in dem die Auktion stattfindet
  3. Bei EU-Käufern, die keine gültige Umsatzsteuernummer angeben und/oder keinen gültigen Transportnachweis innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsdatum vorlegen.
  4. Bei Nicht-EU-Käufern, die RBA keine korrekten und vollständigen Exportdokumente innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsdatum vorlegen.

Gültiger Transportnachweis bei EU-Käufern

Dem Unternehmen Ritchie Bros. muss ein gültiger CMR-Frachtbrief vorgelegt werden. Dabei müssen folgende Daten eingetragen sein: das einreichende Unternehmen als Absender in Feld 1, Positions-/Lot-Nummer in Feld 6, Signatur des Empfängers in Feld 24 sowie die weiteren üblichen Daten.

Gültiger Transportnachweis zum Export

Es müssen offizielle Zolldokumente der zuständigen Zollbehörden vorgelegt werden. Das entsprechende Ritchie Bros.-Unternehmen muss als Exporteur aufgeführt sein. Die Objekte müssen klar beschrieben und eindeutig identifizierbar sein. Es muss ein endgültiger Exportnachweis "Exit Confirmation" (Ausgangsbestätigung) oder "Goods Departed"-Bestätigung) vorgelegt werden; die Export-Absicht allein reicht nicht aus.

Wichtiger Hinweis für Nicht-EU-Käufer

Käufer, die Güter in Nicht-EU-Länder exportieren möchten, müssen für alle Objekte, die sie bei der Auktion gekauft haben, eine Kaution hinterlegen. Diese Kaution entspricht dem örtlichen Umsatzsteuerbetrag auf Basis des Kaufpreises. Diese Kaution wird innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach Vorlage des endgültigen Exportnachweises auf das angegebene Bankkonto des Käufers erstattet. Den endgültigen Exportnachweis erhalten Sie von Ihrem Zollmakler oder Spediteur. Nicht-EU-Käufer müssen korrekte Bankverbindungsdaten angeben, damit die Kaution pünktlich erstattet werden kann.

Ggf. kann die Hinterlegung einer Ust.-Kaution vermieden werden. Information und Hilfe erhalten Sie von:

RB Logistics
Niederlande
Tel. +31 168 392200
Fax. +31 168 392250
Wenden Sie sich per E-Mail an uns

EU-Maschinenrichtlinie

Gültig seit 1. Januar 1995
Bei bestimmten Objekten dieser Auktion ist ein CE-Kennzeichen erforderlich. Objekte ohne CE-Kennzeichen werden unter der Bedingung verkauft, dass Käufer, die solche Objekte innerhalb der EU verwenden oder verkaufen möchten, selbst die erforderlichen Maßnahmen zum Erwerb eines CE-Kennzeichens für sie treffen, wie dies im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie in der nationalen Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedsstaats ggf. erforderlich ist. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb des CE-Kennzeichens und ggf. erforderlichen Maßnahmen sind vom Käufer zu tragen. Einzelheiten erhalten Sie beim Hersteller oder dessen autorisiertem Vertreter innerhalb der EU.

Freihafen und Lager unter Zollverschluss

Die Auktionen in Moerdijk (NL), St-Aubin (FR) und Ocana (ES) werden in Freihandelszonen mit Zollverschluss durchgeführt. Bestimmte Objekte, die im Auktionskatalog oder durch Bekanntmachung auf der Auktion, als "Not Duty Free Circulation EU" (nicht im zollrechtlich freien Verkehr der EU) gekennzeichnet sind, sind (noch) nicht in den Raum der Europäischen Union eingeführt worden. Es obliegt dem Käufer, allen Anforderungen und Pflichten hinsichtlich des Imports in die EU oder in ein anderes, nicht zur EU gehörigen Landes nachzukommen. Zu diesen Pflichten gehört die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen dieses Landes, einschliesslich der Bezahlung von Steuern und Zöllen, der Beschaffung relevanter Genehmigungen sowie die Einhaltung aller weiteren anzuwendenden Vorschriften. Der Käufer beauftragt dazu selbst einen geeigneten Spediteur oder Zollmakler. Ritchie Bros. stellt keine Umsatzsteuer (VAT) in Rechnung, wenn die gekauften Waren ordnungsgemäß freigemacht oder abgefertigt wurden. Für die Abfertigung der Waren in den Freihandelszonen werden nominale Dokumentengebühren für den Käufer fällig. An den Standorten stehen Zollmakler für diesen Service zur Verfügung.